Wissenswertes

 

TASSO warnt: Katzen unbedingt registrieren 6,1 Millionen Katzen schutzlos


Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. hat jetzt alarmierende Zahlen veröffentlicht. Nur jede 5. Katze in Deutschland ist registriert. Das bedeutet, dass 4 von 5 Katzen oder 6,1 Millionen Samtpfoten im Verlustfall wahrscheinlich nicht mehr nach Hause finden. TASSO e.V. - Betreiber von Europas größtem Haustierzentralregister - fordert daher alle Katzenbesitzer auf, gerade im Hinblick auf die kälter werdenden Tage, ihre Tiere jetzt kostenlos registrieren zu lassen: „Katzen laufen 10-mal so häufig weg wie Hunde. Aber nur 20 Prozent aller Katzen in Deutschland sind überhaupt registriert.“, äußerst sich Philip McCreight, Leiter der TASSO-Notruf-Zentrale, zu der Problematik. „Für uns als Tierschützer ist diese Situation völlig unverständlich, da hunderttausende entlaufene Katzen problemlos zurück vermittelt werden könnten, wenn sie nur registriert wären.“, so McCreight weiter.

Durch eine kostenlose Registrierung bleibt einer entlaufenen Katze das Leben auf der Straße oder im Tierheim erspart. Informationen unter www.tasso.net oder 06190.937300


Fundtier - so verhalten Sie sich richtig


Viele Menschen die ein offensichtlich entlaufenes Tier finden, haben Mitleid und behalten das Tier in guter Absicht.
Dabei unterliegt auch ein vermisstes Tier dem Fundrecht und muss wie andere Fundgegenstände unverzüglich bei der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet werden. Im Ernstfall droht ansonsten eine Anzeige wegen Unterschlagung einer Fundsache. Ist das Tier bei TASSO gemeldet, kann man davon ausgehen, dass der Besitzer auch ermittelt werden kann. Wie geht man also am besten vor, wenn man ein Tier findet? “Wenn das Tier zutraulich ist, überprüfen Sie bitte zunächst, ob es eine SOS-Halsbandplakette von TASSO trägt. Geben Sie uns die dortige Kennummer telefonisch durch. Um alles weiter kümmern wir uns.” rät Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister. Wenn das Tier keine Marke trägt, ist es ratsam, es zum Tierarzt oder Tierheim zu bringen. Dort wird nach einer Tätowierung oder einem Chip gesucht, um somit den Besitzer über TASSO, zu ermitteln. Häufig kommt es jedoch vor, dass das Tier weder gekennzeichnet noch registriert ist und auch sonst nichts auf den Besitzer hindeutet. In einem solchen Fall kann der Finder dem Tier nach der Fund-Anzeige für zunächst 6 Monate einen Pflegeplatz geben. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit, muss das Tier wieder zurückgegeben werden; wenn nicht, kann der Finder das Tier behalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, wenn Sie ein Tier finden, rufen Sie bitte kurz bei TASSO an.

 

Kastration verhindert Katzenelend


Leider sind immer noch viele Menschen der Meinung, dass eine Kastration bei Katzen nicht nötig ist und eine Qäulerei wäre. Dem ist nicht so! Denn das Gegenteil ist der Fall.

Es ist sinnvoll schon vor Eintritt der Geschlechtsreife zu kastrieren. Bei Katern sollten sich die Hoden im Hodensack befinden. Die weiblichen Tiere können ohne Probleme mit 6 Monaten kastriert werden.
Den Tieren wird mit der Kastration nicht nur der Stress zur Fortpflanzung genommen. Sie werden auch anhänglicher und bleiben in der Nähe ihres Zuhauses. Und es hat auch den wichtigen Aspekt die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Die Tierschutzorganisationen sind im Frühjahr und Herbst voll mit kleinen ungeliebten Katzenkindern. Oftmals werden sogar trächtige Muttertiere, die kurz vor der Geburt sind, ausgesetzt. Und das nur, weil es so bequemer ist die Tiere schnell loszuwerden um sich vor der Verwantwortung zu drücken.

Ein anderer wichtiger Punkt, der fürs kastrieren spricht ist die Gesundheit der Tiere. Bei den weiblichen Tieren beugt man der Dauerrolligkeit vor und Gebärmutterenzündungen treten auch nicht mehr auf. Bei den Katern wird das lästige markieren unterbunden und auch bei ihnen gibt es im Alter mit einer vergrößerten Prostata oder gar Hodenkrebs keine Probleme.

Bei Rassekatzen und deren Mischlinge ist es sogar sinnvoll über eine Frühkastration nach zu denken. Denn diese Tier werden sehr oft als Gebärmaschinen verwendet, weil man mit diesen Tieren schnell ein paar Euro, in der Regel 150 bis 300 Euro, verdienen kann. Deshalb nach Möglichkeit die Tiere nur kastriert abgeben oder aber eine Bestätigung vom Tierarzt über die erfolgte Kastration verlangen! Auch ein Schutzvertrag ist zum Schutz der Tiere ein Muss. Nur so kann den Katzen eine Menge Leid erspart werden!


Ein Artgenosse ist wichtig


Ich verstehe euch Zweibeiner manchmal nicht. Warum nur wollt ihr immer nur eine Katze haben, die dann auch nur in der Wohnung leben soll? Ehrlich gesagt ich verstehe euch nicht!

Nur in einer Wohnung zu leben ist für uns Fellnasen nicht schlimm, wenn wir einen Artgenossen zum spielen, kuscheln und auch mal streiten haben. Es gibt nichts schlimmeres für uns, wenn wir einsam sind und wir können da auch richtig krank werden. So wie ihr Menschen auch, wenn ihr einsam seid! Sind wir dann krank oder ihr kommt mit uns nicht mehr klar, dann werden wir einfach abgegeben. Das ist sehr, sehr schlimm für uns. Und Leute wie mein Pflegefrauchen haben dann eine Menge Arbeit mit uns, damit wir wieder gesund und fröhlich werden.

Deshalb meine grosse Bitte an Euch: Gönnt uns einen Kameraden und wir werden es Euch mit Liebe und einem ausgeglichenem Wesen danken.

Euer Dickie


Urlaubszeit - Tierelend


Alle Jahre wieder das gleiche in der Urlaubszeit.

Es landen leider sehr viele Kumpels von mir, wenn sie Glück haben, in einem Tierheim oder bei einem privaten Tierschützer. Im schlimmsten Fall werden sie einfach ausgesetzt und wie ein Wegwerfartikel behandelt. Und das alles nur, weil der Urlaub wichtiger ist und der vierbeinige Hausgenosse auf einmal ein Klotz am Bein ist. Viele besitzen nach dem Urlaub auch noch die Frechheit sich wieder eine Katze zu holen und dann im nächsten Jahr wieder abgeben.
Ich frage mich immer wieder, was euch Menschen da im Kopf rumspukt! Es gibt doch Tierpensionen, die während eures Urlaubs für uns sorgen oder vielleicht auch jemand aus dem Bekanntenkreis. Euer Verhalten ist einfach unverantwortlich und ich schäme mich für Euch! Ihr fügt uns so viel Leid zu, wo wir Fellnasen dann meist sehr lange brauchen bis wir es verarbeitet haben. Bei meinem Frauchen ist so eine arme Mieze. Sie hatte Glück und ist nun erstmal in Sicherheit und kann sich nun in aller Ruhe erholen.

Also für die Zukunft bzw für den nächsten Urlaub: Plant auch die Urlaubsbetreuung für euren vierbeinigen Hausgenossen rechtzeitig, damit ich mich nicht mehr für Euch schämen muss.

Euer Dickie

7 Monate Gefängnis für Tierquäler

Ein 37-jähriger Klempner musste sich unlängst in Berlin vor Gericht verantworten. Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben, nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte. Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt. Das Urteil dürfte ihn aber fassungslos gemacht haben: 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Tierquälerei oder die Tötung von Tieren wird – wenn überhaupt - in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet. Eine Geldstrafe oder Bewährung ist das übliche Strafmaß. Obwohl das Gesetz den Richtern genügend Freiraum für richtungweisende Urteile lassen würde. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat des 37-jährigen Mannes von besonderer Rohheit geprägt, so der Tagesspiegel, und ließ mildernde Umstände nicht gelten. “Ein Urteil, dass wohl nicht nur von Tierschützern voll und ganz unterstützt werden wird.”, bewertet man bei TASSO, dem größten europäischen Haustierzentralregister in Hattersheim, dieses Urteil. “Bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Gerichte in Zukunft den Spielraum, den ihnen das Gesetz lässt, auch ausschöpfen.”, so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO. Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters


Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier. Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”


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